Übermittlung von Daten der Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge an die Agentur für Arbeit

Liebe Eltern,

zur Eröffnung zusätzlicher Chancen für Schülerinnen und Schüler bei der Vermittlung in eine Anschlussperspektive sollen Schulen personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, die uns zum Ende dieses Schuljahres mit dem Hauptschulabschluss oder dem Mittleren Abschluss verlassen und zum Ende des Schulverhältnisses in kein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eintretenan die Bundesagentur für Arbeit übermitteln (vgl. § 83 Abs. 8 Hessisches Schulgesetz). 

Zweck ist die Information der Schülerinnen und Schüler über Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung. Das passiert aber nur, wenn die Schülerin oder der Schüler oder Sie als Eltern der Datenverarbeitung nicht widersprechen.

Die Übermittlung der Daten an die Bundesagentur für Arbeit  – nur für die Abschlussjahrgänge der Bildungsgänge Haupt- und Realschule – soll zum 15. März 2025 erfolgen.

Da vor der Datenübermittlung den Schülerinnen und Schülern bzw. Ihnen als Eltern eine 14-tägige Widerspruchsfrist einzuräumen ist, müssen die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten bis zum 7.03.2025 mit dem angehängten Informationsschreiben über das Verfahren und das ihnen zustehende Widerspruchsrecht unterrichtet werden, was wir hiermit umsetzen.

Ihren Widerspruch richten Sie bitte, wie im Informationsschreiben angegeben, an unser Sekretariat.

Freundliche Grüße

i.V. Bettina Homann

stellv. Schulleitung