VORBEREITUNG 2023/24: Religions- oder Ethikunterricht im kommenden Schuljahr

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zum Religionsunterricht und Ethikunterricht stellt das Hessische Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 1.08.2017 in §8 fest: „Religion ist ordentliches Unterrichtsfach. … Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist möglich. Hierüber entscheiden die Eltern, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler.

Die Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, sind verpflichtet, an einem Ethikunterricht teilzunehmen, in dem ihnen das Verständnis für Wertvorstellungen und ethische Grundsätze und der Zugang zu ethischen, philosophischen und religionskundlichen Fragen vermittelt wird.“

Im Anhang finden Sie / findet ihr die Teilnahmeerklärung für das kommende Schuljahr. Diese muss nur dann bei der Klassenleitung abgegeben werden, wenn von der bisherigen Entscheidung abgewichen wird. Damit wir Veränderungen für das kommende Schuljahr bei der Unterrichtsplanung berücksichtigen können, ist der späteste Termin für die Abgabe Mittwoch, der 14. Juni 2023. Der Vordruck ist auch im Sekretariat der Schule erhältlich.