EILT! Übermittlung von Daten der Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge an die Agentur für Arbeit

Liebe Eltern,

zur Eröffnung zusätzlicher Chancen für Schülerinnen und Schüler bei der Vermittlung in eine Anschlussperspektive dürfen die Schulen nach § 83 Abs. 8 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) durch die letzte Schulgesetznovellierung im Dezember 2022 personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, die uns zum Ende dieses Schuljahres mit dem Hauptschulabschluss oder dem Mittleren Abschluss verlassen und zum Ende des Schulverhältnisses

–       in kein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eintreten,

zum Zweck der Information über Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln, sofern die Schülerin oder der Schüler oder Sie als Eltern der Datenverarbeitung nicht widersprochen haben.

Wir wurden erst gestern Nachmittag aus dem zuständigen Fachreferat im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) darüber informiert, dass die Übermittlung der Daten an die Bundesagentur für Arbeit erstmalig ab dem Schuljahr 2023/2024 für die Abschlussjahrgänge der Bildungsgänge Haupt- und Realschule erfolgt und zum 15. März 2024 geplant sei.

Da vor der Datenübermittlung den Schülerinnen und Schülern bzw. Ihnen als Eltern eine 14-tägige Widerspruchsfrist einzuräumen ist, müssen die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten bis zum 14.03.2024 kurzfristig mit dem angehängten Informationsschreiben über das Verfahren und das ihnen zustehende Widerspruchsrecht unterrichtet werden, was wir hiermit umsetzen.

Ihren Widerspruch richten Sie bitte, wie im Informationsschreiben angegeben, an unserer Sekretariat.

Freundliche Grüße

Ana Viehmann

Schulleiterin