Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

willkommen zurück nach hoffentlich erholsamen Osterferientagen! Wie schon im Ministerschreiben vom 2. April angekündigt, gelten für die Woche vom 25.04. bis 29.04.2022 noch folgende Regelungen:

  • Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe empfehlen wir das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum.
  • Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen.  Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
  • Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
  • Die Elternsprechtage finden wie hier auf der Homepage angekündigt statt.

Ab dem 02. Mai 2022 gilt der neue Hygieneplan 10.0, der im Wesentlichen folgende Änderungen enthält:

  • Die Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich, deshalb werden in der Schule keine Testungen mehr durchgeführt.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr, allerdings besteht diese weiterhin in Bussen und Bahnen.
  • Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich; gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb.
  • Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht kann wieder in vollem Umfang erfolgen. Unsere Mensa hat wieder regulär geöffnet.
  • Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
  • Bitte beachten Sie, dass mit dem Wegfall der Masken- und Testverpflichtung eine Freistellung von der Teilnahme am Präsenzunterricht nur noch auf Antrag an die Schulleitung unter Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste möglich ist.
  • Allen Schülerinnen und Schülern und dem Personal werden wöchentlich zwei Antigen-Selbsttests für die freiwillige Testung Zuhause zur Verfügung gestellt. Die Tests werden über die Schulen verteilt. Zum genauen Ablauf warten wir noch auf einen gesonderten Erlass dazu und informieren Sie/ euch dann.
  • Oberflächendesinfektion und regelmäßiges Lüften werden fortgeführt.
  • Positive Testergebnisse sind weiterhin dem Sekretariat der Schule zu melden. Eine Verpflichtung zur Absonderung (Quarantäne) entsprechend der geltenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes besteht weiterhin.

Damit diese Schritte hin zu mehr Öffnung und weniger Beschränkungen auch längerfristig Bestand haben, sind wir weiter auf Ihre/ eure vertrauensvolle Mitarbeit angewiesen. Also bei Infektionsverdacht oder Symptomen besser einen Tag Zuhause bleiben und testen lassen.

Das Schulleitungsteam