Nachweis der Masernimmunität erforderlich

Liebe Eltern, das Masernschutzgesetz sieht vor, dass für alle Schülerinnen und Schüler bis spätestens 31.07.2021 ein Nachweis über die Masernimmunität in der besuchten Schule vorgelegt werden muss. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief sowie dem beigefügten Merkblatt.