|
|
Ausgleichsregelungen bei Abschlüssen bzw. Versetzungen
Hauptschulabschluss:
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
Ausgleich: nicht ausreichende Leistungen durch 3 oder besser in einem anderen Fach des Pflicht-Wahlpflicht-Unterrichts
- Teilnahme an der Projektprüfung
- Notendurchschnitt mind. 4,4 nach dem Berechnungsbogen
| kein Abschluss: |
- nicht ausreichende Leistungen in drei (oder mehr) Fächern, wenn eines dieser Fächer D oder M ist.
- nicht ausreichende Leistungen in 5 oder mehr Fächern
|
qualifizierender Hauptschulabschluss:
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
Ausgleich: nicht ausreichende Leistungen durch eine 3 oder besser in einem anderen Fach des Pflicht-Wahlpflicht-Unterrichtes
- Teilnahme an der Projektprüfung, Teilnahme an der schriftl. Prüfung in E
- Notendurchschnitt mind. 3,0 nach dem Berechnungsbogen
Realschulabschluss:
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
Ausgleich:
- nicht ausreichende Leistungen in D, E, M durch 1x2 oder 2X3 in einem dieser Fächer oder 1X3 bei 3,0 Schnitt in allen Fächern
- nicht ausreichende Leistungen in irgendeinem Fach durch 1X2 oder 2X3
- Note 6 durch 1X1 oder 2X2 oder 3X3
- Hausarbeit mit Präsentation oder mdl. Prüfung
- Notendurchschnitt mind. 4,4 nach dem Berechnungsbogen
| kein Realschulabschluss: |
- Note 6 in einem, oder Note 5 in in zwei der Fächer D, E, M
- Note 5 in D, E, M und eine 6 in irgendeinem anderen Fach
- Note 5 in drei oder mehr Fächern
|
Versetzung in die Klasse 11 der gymn. Oberstufe:
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
Ausgleich:
- nicht ausreichende Leistungen in D, E, M durch 1x2 oder 2X3 in einem dieser Fächer oder 1X3 bei 3,0 Schnitt in allen Fächern
- nicht ausreichende Leistungen in irgendeinem Fach durch 1X2 oder 2X3
- Note 6 durch 1X1 oder 2X2 oder 3X3
| keine Versetzung in Klasse 11: |
- Note 6 in einem, oder Note 5 in in zwei der Fächer D, E, M
- Note 5 in D, E, M und eine 6 in irgendeinem anderen Fach
- Note 5 in drei oder mehr Fächern
|
|