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Schulordnung
Die Schulordnung kann hier nur in wenigen Stichpunkten und Auszügen wiedergegeben werden.
Die Schulordnung gilt in Zusammenhang mit den von der WLS entwickelten Leitgedanken zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit.
Sie ist gemeinsam von Schülern, Eltern und Lehrern im gegenseitigen Gedankenaustausch erarbeitet worden und ist
verbindlich für alles Mitglieder der Schulgemeinde.
Beispiele für falsches Verhalten
- Unangemessenes Verhalten (z.B. im Bus, Herumtoben im Gebäude, unentschuldigtes Zuspätkommen, Essen und Trinken im Unterricht, schlechtes Verhalten, sprachliche Entgleisungen, unwahre Behauptungen aufstellen, Mobbing, Verschmutzungen,...)
- Unentschuldigtes Fehlen
- Sachbeschädigung (z.B. Schmierereien, Zerstören von Inventar und fremdem Eigentum,...)
- Diebstahl jeglicher Art
- Gewalt gegen Personen (z.B. Rangelei, Erpressung, Mitbringen von Messern o.ä., sexuelle Belästigung, Gewalt mit Worten, Aufhetzen ,...)
- Gebrauch von Suchtmitteln (Rauchen, Alkohol, sonstige Drogen)
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
Jeder Verstoß gegen die Schulordnung wird wahrgenommen, konsequent verfolgt und schnellstmöglich mit Maßnahmen geahndet. Dabei arbeiten Schüler, SV und Lehrer vertrauensvoll zusammen. Die Maßnahmen müssen angemessen sein und möglichst im Zusammenhang mit dem Verstoß stehen. Schüler melden Verstöße gegen die Schulordnung einer Lehrerin/einem Lehrer. Jede Lehrerin/jeder Lehrer, die/der einen Verstoß gegen die Schulordnung feststellt, wird zunächst selbst tätig und kontrolliert die angeordneten Maßnahmen - wenn nötig in Zusammenarbeit mit Kolleginnen/Kollegen. Bei mehrmaligen oder schwerwiegenden Verstößen erfolgt ein Eintrag in die Schülerakte.
- Ermahnung
- Gespräch
- Elternmitteilung/-Gespräch
- Eintrag in die Schülerakte
- Nacharbeiten/Nachholen
- Schriftliches Überdenken des Verhaltens
- Klassenkonferenz
- Soziale Dienste
- Bußgeld
- Zuweisung in eine Parallelklasse
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