Nutzungsordnung für die Computerräume der WLS

Passwörter und Rechnernutzung

Vor Beginn der Arbeit an einem Rechner muss sich der Schüler davon überzeugen, dass der Computer in Ordnung ist. Eventuelle Mängel müssen dem Lehrer gemeldet werden. Jeder Schüler ist verpflichtet sich mit seinem eigenen Paßwort an einem Computer anzumelden. Die Arbeit unter einem fremden Paßwort ist verboten.

Nach Beendigung einer jeden Sitzung muss sich der Schüler am Rechner ordnungsgemäß abmelden, bzw. den Rechner herunterfahren, sofern keine weitere Nutzung vorgesehen ist.

Die Paßwörter müssen vertraulich gehalten werden. Wer ein fremdes Paßwort erfährt, ist verpflichtet, dieses dem Lehrer zu melden.

Internet

Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte im Internet aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, muss die Anwendung geschlossen werden. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Das Internet darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden.

Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule protokolliert und speichert den Datenverkehr eines jeden Rechners und wird von ihrem Recht auf Dateneinsicht bei Missbrauchsverdacht und in verdachtsunabhängigen Stichproben Gebrauch machen.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sind grundsätzlich untersagt.

Fremdgeräte (z.B. USB-Sticks) dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Lehrers an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen des Lehrers zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort dem Lehrer zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

Während der Nutzung der Schulcomputer ist Essen und Trinken verboten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

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